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DER ATTERSEE |
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Der Attersee ist das Endglied der Seenkette Fuschlsee, Irrsee, Mondsee und Attersee. Über die Achen (Zeller Ache, Fuschler Ache, Seeache) sind die Seen miteinander verbunden, wodurch ein Austausch zwischen den Seenbecken stattfinden kann: Pflanzen und Tiere werden über die Achen in die unterliegenden Seen verfrachtet. |
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Der Attersee weist aufgrund seiner Reinheit an schönen Sommertagen eine faszinierende, ins türkis gehende Farbe auf. |
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Der Sportanglerbund Vöcklabruck begrüßt alle Angler an einem der schönsten Seen Österreichs. Mit fast 47 km² ist der Attersee der größte Binnensee Österreichs und ein Eldorado für Sportangler. In seinem kristallklarem Wasser tummelt sich die ganze Palette unserer heimischen Fischarten. Besonders beliebt ist dieser See bei Schleppanglern die alle Jahre kapitale Hechte erbeuten. |
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ATTERSEE |
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Fläche: 46,72 km² |
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Seehöhe: 469 m |
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Tiefe: 171 m |
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Anreise: Auf der A1 eine der folgenden Abfahrten nehmen: St. Georgen, Seewalchen oder Schörfling. | |
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Morgendlicher Blick über den Attersee beim Einfluss des Weißenbaches | |
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Die Seeache bringt dem Attersee 58 % des gesamten Oberflächenzuflusses. | |
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F i s c h e r e i r e v i e r A t t e r s e e |
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| 1. |
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| 2. | Verbotene Fangmittel: Daube jeder Art,
Legschnüre, Netze, Fanggeräte ohne Aufsicht. Verkauf von im Attersee gefangenen Fischen. Das Mitführen und Verwenden von Echoloten. Zuwiderhandeln hat den Entzug der Lizenz zur Folge. |
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| 3. | Von Berufsfischern ausgelegten Fangmitteln ist ein Abstand von 50 Metern einzuhalten. Jede Kollision ist dem nächsten Berufsfischer oder einem Gendarmerieposten zu melden. Von Bachmündungen ist ein Abstand von 20 Metern einzuhalten. | |||||
| 4. | Schonzeiten und Mindestfangmaße siehe letzte Seite im Lizenzbuch. Abweichende Schonmaße für den Attersee: Seeforelle 60cm, Bachforelle 50cm, Regenbogen 30cm, Hecht 60cm, Zander 50cm, Maränen 37cm, Reinanken 37cm. | |||||
| 5. | Die Fangliste ist von jedem Lizenznehmer auszufüllen und dem SAB Büro - 4840 Vöcklabruck, Gmundner Str. 75, oder einer Lizenzausgabestelle verpflichtend bis zum 31. 1. des nächsten Jahres zu übermitteln. | |||||
| 6. | Soweit hier nicht anders festgehalten, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des O.Ö. Fischereigesetzes sowie die Verordnung für die Atterseefischerei. | |||||
| 7. |
Pro Tag dürfen in Summe nicht mehr als 3 Edelfische entnommen werden. Pro Saison dürfen nicht mehr als 50 Edelfische entnommen werden. Als Edelfische gelten Salmoniden und Coregonen (Reinanken, Maränen). |
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| 8. | Gefangene Edelfische sind unverzüglich unter Datums- und Uhrzeitangabe in die Fangliste einzutragen. | |||||
| 9. | Verstöße gegen diese Bestimmungen ziehen den sofortigen, ersatzlosen Entzug der Lizenz nach sich. | |||||
| 10. | Der Lizenznehmer darf pro Saison nur eine Lizenz erwerben. | |||||
| Lizenzausgabestellen für den Attersee | ||||||
| Lizenzpreise: Attersee | ||||||
ACHTUNG !! Betreffend Schonzeit von Maränen und Reinanken am Attersee
Laut Oberösterreichischem Lizenzbuch beginnt die Schonzeit am 16. Oktober jeden Jahres, ergänzend jedoch der Hinweis auf die geänderten Schonzeiten an unseren großen Seen auf der letzten Seite des Lizenzbuches. Die Schonzeit der Maränen und Reinanken am Attersee beginnt daher, beziehend auf die genannte Attersee - Fischereiverordnung, am 01.11. jeden Jahres. Den genauen Text der Verordnung finden Sie in der anschließenden Tabelle.
Petri Heil
| Fischart | Art der Fischerei | Gängigster Köder |
| Aal | Grundfischerei |
Tauwurm, frische Fischinnereien, kleiner toter Köderfisch |
| Karpfen |
Grundfischerei, Posenfischerei Boiliemontage, alles in Ufernähe |
Boilie, Mais, Schwimmbrot, anfüttern erlaubt |
| Hecht |
Schlepp- u. Posenfischerei in Tiefen um 8m |
Künstl. Köder, toter Köderfisch |
| Maräne | Nymphenfischerei | 5 Nymphen |
| Seeforelle | Schnelle Schleppfischerei |
Frühjahr: sehr kleine Blinker, hoch geführt Sommer, Herbst: tief geführte künstlicher Köder bzw. Blinker |
| Weißfische |
Grund- und Posenfischerei in Gewässertiefen zw. 5m und 15m |
Mais, Teig, Brot, Wurm |