ZELLER - od. IRRSEE
Das Fischereirevier Zeller-Irrsee befindet sich im äußersten Nordwesten des oberösterreichischen Salzkammergutes und umfasst das gesamte Einzugsgebiet des Zeller- oder Irrsees.
 
Der Zeller oder Irrsee liegt 6 km nördlich des Mondsees am Fuße des Kolomanberges in einer nord - süd ausgerichteten Talsenke. Seehöhe: 533 m - Fläche: 347 ha -  Tiefe bis zu 32 m.
Der Irrsee im Wandel der Jahreszeiten
Fischarten u. Fangmittel
Renkenfischen am Irrsee
Hechtfischen am Irrsee
Karpfenfischen am Irrsee
Ausgabestellen
Lizenzpreise
Betriebsordnung
Uferbetretungsrecht
 
Der Irrsee im Wandel der Jahreszeiten
Frühling am Irrsee
In den überschwemmten Uferzonen laichen Hechte, die Wiesen bekommen wieder ihr sattes Grün und erste Frühlingsblumen fangen an zu sprießen. Endlich zieht der Frühling ins Land und lässt uns Fischer mit freudiger Erwartung in die neue Saison blicken.
 
Sommer am Irrsee
Der Sommer bedeutet auch am Irrsee hektische Betriebsamkeit und tausende Badegäste. Aber in den frühen Morgenstunden und am Abend ist auch in den Sommermonaten eine sehr gute Fischerei möglich.
 
Ein Sommermorgen am Irrsee

Morgendlicher Blick über den Irrsee

Durch seine eher geringe Wassertiefe bekommt der Irrsee im Sommer eine hohe Wassertemperatur die in den seichten Buchten durchaus 28° C (Juli 2006 ) erreichen kann. Karpfen und Schleien fühlen sich jetzt im warmen Wasser sehr wohl und suchen die Schilfränder nach Nahrung ab.

 
Herbststimmung liegt über dem Irrsee
Wenn der erste Nachtfrost die Blätter der Birken und Buchen färbt und am Irrsee schön langsam wieder Ruhe einkehrt, beginnt die für viele Angler schönste Jahreszeit. Jetzt beginnt das Hechtfischen am herbstlichen Irrsee. Es gibt nichts schöneres als in dieser herrlichen Naturarena auf Hecht zu schleppen.
 
Es ist Winter im Mondseeland
Traumhafte Winterlandschaft mit Blick auf den Irrsee
Bis auf ein paar wenigen Stellen in der Seemitte ist der Irrsee von einer durchgehenden Eisschicht überzogen. Die Fischerei ist jetzt weitgehend eingestellt und der See wird von Eisläufern und Stockschützen bevölkert.
 

Fischarten und Fangmittel

Fischart Art der Fischerei Gängigster Köder
Aal Grundfischerei Tauwurm, frische Fischinnereien,
kleiner toter Köderfisch
Karpfen Grundfischerei, Posenfischerei
Boiliemontage, alles in Schilfnähe
Boilie, Mais, Schwimmbrot,
anfüttern erlaubt
Hecht Schlepp- u. Posenfischerei
in Tiefen um 6-8m
Künstl. Köder, toter Köderfisch
Brachse Grundfischerei Mais, Teig, Maden, Wurm,
anfüttern erlaubt
Schleie Grundfischerei Mistwürmer, kleine Köderfische, Teig
Maräne, Reinanke, Renke Hegenenfischerei 6 Nymphen gr. 12-16 gängigste Farben:
rot mit schwarzem Kopf, schwarz mit rotem Kopf und lila
 

Renkenfischen am Irrsee

Die Fangtiefe für Irrsee Renken oder Maränen liegt in der Regel zwischen 10 und 20 m. Speziell im Frühjahr lohnt sich aber auch ein Versuch im Flachwasser mit 5m Wassertiefe. Kapitale Maränen sind oft an diesen Stellen anzutreffen und natürlich auch zu fangen.

Die besten Angelplätze für Renken sind am Irrsee leicht zu finden, da sich der Seegrund relativ gleichmäßig dahin zieht und keine solchen Abbrüche wie z.b. am Attersee vorkommen. Im Frühjahr ist die Renke praktisch überall anzutreffen. Im Sommer wird die Sache schon ein bisschen schwieriger, da sich die Renke durch erhöhtes Planktonaufkommen in der Nahrungsaufnahme umstellt. An speziellen Stellen lässt sie sich aber auch im Sommer relativ gut fangen. Ab September geht die Renke wieder sehr gut. Da der Irrsee ein überschaubares Gewässer ist, sieht man auch sofort an den Bootsansammlungen, wo sich ein guter Renkenplatz befindet. Wenn man so einen Platz ansteuert, unbedingt immer genügend Abstand zum nächsten Fischer halten und auch fragen ob der Abstand reicht. Man vermeidet so manch unnötige Konfrontation und lernt oft neue Fischerfreunde kennen.  

Fängige Hegenen und Nymphen für den Irrsee

Standardhegene für den Irrsee in den fängigsten Farben.

 

Für dunkle Tage nimmt man eher eine Hegene mit verführerisch glitzernden Nymphen. 

Spezielle Fragen übers Renkenangeln am Irrsee bitte ins Forum stellen.

Petri Heil

Hechtfischen am Irrsee

Das Schleppfischen  ist eine der schönsten Angelarten um einen der kapitalen Hechte oder Zander aus dem Irrsee zu fangen. Da am Irrsee  Außenbord oder E- Motoren verboten sind, muss man sich seine Fische errudern. Ideal lässt sich diese Angelart zu zweit ausüben, da es das Köder auslegen und Keschern wesentlich erleichtert. Die besten Fangzeiten sind der frühe Morgen und Abends bis in die Dämmerung. Im Herbst verschiebt sich die beste Fangzeit auf die Zeit von 9 :oo h bis 17:oo h. Da Hechte aber schwer zu berechnen sind, sollen diese Zeitangaben nur Richtlinien sein. Als Schlepptiefe gilt auch hier, nie zu tief zu schleppen. Am besten stellt man seine Köder auf 4 bis 6 m. Wenn die Sonne hoch steht kann man auch tiefer ( bis 10 m ) gehen. In der Dämmerung schleppt man wieder höher. Aber das sind eigene Erfahrungswerte. Hier sollte man immer ein Gespräch mit ansässigen Fischern führen. 

Fängige Schleppköder für den Irrsee

JAKE - RENKE Tauchtiefe 3,5 m

 

Rainer Stumpp

Wunderschön gezeichneter Irrsee - Hecht

113 cm und 9,5 kg

 

DEEP - INVADER  Tauchtiefe 6,5 m

Mit diesen Ködern fischt man die fängigsten Schlepptiefen ab und man erspart sich und den Rotaugen das fangen und abschlagen.

Geschleppter Irrsee - Hecht

12 kg bei einer Länge von 1,15 m - Fangtiefe 6 m

Karpfenfischen am Irrsee

 

!! ACHTUNG !!

Das Aufstellen von Zelten ist am Irrsee grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind private Flächen. Auf diesen Grundstücken ist das Aufstellen von Zelten auch nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Grundeigentümers gestattet. Auf den als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Flächen, erkennbar an den Schildern, ist das Zelten ausdrücklich verboten. Da es sich in den Uferzonen am Irrsee in der Regel um Feuchtwiesen handelt und die vorhandene Grasnabe nur sehr langsam nachwächst, entstehen durch die Zeltböden große Schäden. Wir ersuchen um Verständnis und bitten dieses Verbot schon vor dem Kartenkauf zu berücksichtigen und auch einzuhalten.

 

Karpfencamp am Irrsee

Karpfencamp am Irrsee (Privatgrundstück)

 

Das Karpfenfischen am Irrsee wird seit einigen Jahren verstärkt ausgeübt. Durch die im Sommer hohe Wassertemperatur und dem ausgezeichneten Nahrungsangebot wachsen die Irrseekarpfen zu kapitalen Exemplaren ab. Verbürgt sind Karpfen bis zu 20 kg. Gefangen werden diese Riesen mit Boilies, Pellets oder traditionell mit Mais.

 Spezielle Fragen übers Karpfenangeln am Irrsee bitte ins Forum stellen.

Petri Heil

 

Rupert Schubernik

11 kg Spiegelkarpfen aus dem Irrsee

Ausgabestellen:

Name Straße Plz Ort Tel./ Fax
Geschäftsstelle Sportanglerbund
Vöcklabruck
Gmundnerstr. 75 4840 Vöcklabruck 0043-7672/77672
Fax:7672/77672
Jagd und Fischerei Fachgeschäft
Mayer Fritz
Max-Planck Str. 11 4840 Vöcklabruck 0043-7672/72845
Johanna Manglberger Hof 82 4893 Tiefgraben 0043-6234/8642
Berta Hufnagl Laiter 9 4894 Oberhofen 0043-6213/488
Maria Kirchhofer Guggenbichlerweg 12 4893 Zell am Moos 0043-6234/8335
 
Vereinsboote werden  nur an Mitglieder  bei der Ausgabestelle Manglberger, Tiefgraben, zur Verfügung gestellt.
Alle Vereins - Boote, die am SAB - Grundstück am Irrsee lagern, wurden „generalüberholt" !
Das SAB - Grundstück steht allen SAB - Mitgliedern gratis zu Verfügung. Da Aufstellen von Zelten ist aus den schon bekannten Gründen untersagt. Eine Ausnahme bildet nur unser Jugendcamp, wobei die Zelte jeden Morgen abgebaut werden müssen.
Vereinsboote

Verwaltungsgebühr

Kaution für ein Jahresboot. ! Neu ! 100,00 € Euro
1 Tag = 24 h 10,00.- € Euro
1 Woche 50,00.- € Euro
2 Wochen 100,00.- € Euro
1 Jahr 200,00.- € Euro
 
 
Konsortialhütte

Wie jedes Mitglied weiß, stellt der SAB seinen Mitgliedern einen Hüttenplatz zur Verfügung. Haben unsere Mitglieder Interesse ihren Angelurlaub oder ein Wochenende dort zu verbringen? Die Kabine ist voll eingerichtet und bietet bequem Platz für 2 Personen. Maximale Aufenthaltsdauer 14 Tage.

Konsortialhütte

Verwaltungsgebühr

1 Woche incl. Ruderboot

120,00.- € Euro

 

Diesen herrlichen Blick über den Irrsee können sie von der Konsortialhütte genießen. Sie haben hier auch die Möglichkeit von der Terrasse aus auf Karpfen und Schleien zu angeln und es sind nur ein paar Ruderminuten zu den besten Renkenplätzen.

Bei Interesse rechtzeitig eine Reservierung abgeben.
Reservierungen unter: Hr. Kirchhofer, Meinrad Guggenbichlerweg 12,

4893 Zell am Moos, Tel. 06234/8335

 

 

Lizenzpreise:

Lizenzpreise: Zeller od. Irrsee 2007

  Gewässer SAB - Mitglied Nichtmitglied SAB - Mitglied Nichtmitglied
  Zellersee Erwachsene Erwachsene  Jugend/Schüler  Jugend/Schüler
Zellersee Jahr Boot E- Motor 310.- €      
  Zellersee Jahr Boot 260.- € - 130.- € -
  Zellersee Jahr Ufer 130.- € - 65.- € -
  Zellersee 1 Tag 15.- € 25.- € 7.- € 12.- €
  Zellersee 1 Woche 50.- € 70.- € 25.- € 35.- €
Als Schüler gelten Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Als Jugendliche gelten Personen vom 15. bis einschließlich 18. Lebensjahr.
Sonderbestimmung für Kinder: Kinder unter 12 Jahren dürfen ab dem 6. Lebensjahr mit einer Angel vom Ufer aus auf Friedfische angeln, allerdings nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, welche eine Fischerkarte besitzen muss. Diese Kinder brauchen zwar keine amtliche Legitimation, aber das Lizenzbuch mit der Eintragung der Fischereierlaubnis. Kinder unter 12 Jahren bezahlen für das Fischen am Irrsee nichts, es sind jedoch die Vorschriften des O.Ö. Fischereigesetzes einzuhalten.
Sonderbestimmung für E- Motor: Ein E - Motor ist ausschließlich Jahreslizenznehmern vorbehalten, die im Besitz einer Irrsee Jahreslizenz Boot mit E- Motor sind. Ohne dieser Lizenz ist das befahren des Irrsees mit E - Motor nicht erlaubt. Der E - Motor darf ausschließlich für das Befahren des Zeller/Irrsee verwendet werden. Bei der Schleppfischerei muss der Motor gekippt sein.

 

Schöner Zander aus dem Irrsee

Vereinsgebühren

Vereinsgebühren 2007

  Vereinsgebühren Erwachsene Jugendliche 15 - 18 Jahre Schüler - bis 14 Jahre
  Mitgliedsbeitrag 20.- € 10.- € 5.- €
  Aufnahmegebühr 20.- € Keine Keine
  Porto 5.- € 5.- € 5.- €
  Lizenzbuch 11.- € 11.- € 11.- €
  Als Schüler gelten Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
  Als Jugendliche gelten Personen vom 15. bis einschließlich 18. Lebensjahr.

Konsortium Zeller ( Irr-) See Betriebsordnung

Was braucht der Sportfischer um fischen zu dürfen?  
* Fischerkarte * Lizenz  
* Lizenzbuch * Fangliste  
 
 
Womit darf er fischen?
1. es dürfen entweder 3 Angelruten mit je einem Köder oder ein Paternostergerät
(Hegene) mit höchstens 6 Abzweigern verwendet werden.
2. zusätzlich ist die Verwendung einer Handdaubel (1x1m) zum Köderfischfang erlaubt
3. für das Aufstellen der 3 Angelruten stehen höchstens 30 m Uferlänge zur Verfügung
4. im Wasser dürfen keine Angelruten verankert werden
5. die Angelrute bzw. -geräte sind vom Lizenznehmer persönlich zu beaufsichtigen
6. der Schwimmer (Pose) darf vom Ufer oder vom Ruderboot aus höchstens 30m entfernt sein

 

Was ist nicht erlaubt
1. Lebende Köderfische (§ 32, Abs. 5 des OÖ. Landesfischereigesetzes)
2. vom 1.Nov. bis 31.Jan. die Verwendung der Hegene (Paternoster)
3. Neben einer gültigen Jahreslizenz darf keine weitere Lizenz gelöst werden
 
Sonderbrittelmaße:
Abweichend von den gesetzlichen Brittelmaßen gelten für
* Hecht 60cm
* Maränen (Reinanke)  
Sonderbrittelmaß bis 38 cm - ab 45 cm
* Zander 50cm
* Forelle ganzjährig geschont
* Karpfen 40cm
Für die Maränen wurde ein Zwischenbrittelmaß eingeführt, das bedeutet, dass Fische zwischen 38 und 45 cm dem Gewässer entnommen werden dürfen. Kleinere und größere Fische dürfen nicht entnommen werden. Dies soll einerseits dazu dienen, Biomasse abschöpfen zu können und andererseits helfen, größere Exemplare wieder in den See zu bringen. Diese Regelung gilt für 2006.
Weiters wurde beschlossen, das Tagesausfanglimit für Karpfen auf 2 Stück zu begrenzen, jenes für Schleien  aufzuheben.
Alle anderen Bestimmungen bleiben gleich, auch die Preise bleiben 2006 unverändert.

Sonderschonzeit:

Maränen (Reinanken)   1.November bis 31.Jänner

 
Allgemeines:
ein Echolot darf weder mitgeführt noch verwendet werden
von den gekennzeichneten Fanggeräten des Konsortiums (roter Würfel oder Netz- bzw. Reusenkennzeichnung) ist ein Abstand von 50 m einzuhalten.
Pro Tag dürfen nicht mehr als insgesamt 3 Stück Maränen (Reinanken), sowie 2 Stück Karpfen  aus dem Gewässer entnommen werden. Das Tagesausfanglimit für Schleien wurde aufgehoben. Gefangene Hechte, Karpfen, Maränen (Reinanken), Schleien, Waller und Zander sind unter Datums- und Uhrzeitangabe unverzüglich in die mitzuführende Fangliste einzutragen. Die Angabe muss bei allen Fischarten in Kilo, bei Maränen (Reinanken) und Brachsen kann sie auch in Stück erfolgen.
Die Seeforelle ist ganzjährig geschont.
Wenn 3 Stück Maränen pro Tag entnommen wurden, ist das Fischen auf diese Fischart sofort einzustellen. Wenn 50 Stück Maränen pro Jahr entnommen wurden, darf auf Maränen (Reinanken) nicht mehr gefischt werden.
Ein Sportfischer, der als erster den Platz eingenommen hat, kann vom zweiten einen Abstand von mindestens 20 m verlangen.
Bei der Fischerei auf Maränen dürfen keine kleineren Haken als # 14 verwendet werden (kleiner bedeutet 16, 18 ....)
Fische, die entnommen werden, sind unverzüglich zu töten (ausgenommen die Köderfische). Untermassige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen.
Gefangene Fische dürfen nicht veräußert oder gegen Naturalersatz vertauscht werden.
 
Verstoß gegen die Betriebsordnung:
Ein Verstoß gegen die Betriebsordnung hat den Entzug der Lizenz ohne Kostenersatz und gegebenenfalls Anzeige bei der Behörde zur Folge.
 
Kenntnisnahme der Betriebsordnung:
Der Lizenznehmer bestätigt mit der Unterschriftleistung auf der Lizenz die Aushändigung einer Betriebsordnung und nimmt zur Kenntnis, dass eine allfällige Untersuchung von Behältnissen des Lizenznehmers (Boot, Rucksack, Taschen, Kofferraum etc.) durch alle vom Konsortium Zeller (Irr-) See beauftragten Kontrollorgane zu gestatten ist.
 
Die Lizenz erhält erst nach erfolgter Unterschrift des Lizenznehmers Gültigkeit.
 
Kinder unter 12 Jahren benötigen ein gültiges OÖ. Lizenzbuch.
Sie dürfen die Fischerei mit einer Angelrute und einem Köder auf Friedfische vom Ufer und Boot unter Aufsicht eines Fischereiberechtigten ausüben. (Nicht erlaubt ist Hegenenfischen)

 

Uferbetretungsrecht

Immer wieder erhalten wir Berichte von Fischern am Irrsee, dass an den See angrenzende Bauern für die Einstellung von Booten in den See eine Gebühr verlangen und sogar Plätze zuweisen. Damit ein für alle Male alles klar ist:  Wenn ein Boot sich ausschließlich im Wasser befindet und nicht an Land gezogen wird, so muss einem angrenzenden Grundnachbarn kein Entgelt bezahlt werden. Auch der Zugang zum Boot ist nach dem O.Ö. Landesfischereigesetz über nichteingefriedete Grundstücke Fischern zu gestatten. Eine Hecke oder ein Weidezaun gelten dabei nicht als Einfriedung !

Wenn Ihr Boot jedoch auf einem Ufergrundstück befestigt ist (z.b. Kette um Baum) oder es wird im Winter auf dem Ufergrundstück gelagert, so ist mit dem Grundstückseigentümer das Einvernehmen herzustellen (im Klartext dafür etwas zu bezahlen).

Keinesfalls ist jedoch ein Ufergrundstückseigentümer berechtigt, einem Fischer einen Bootsliegeplatz zuzuweisen, wie dies in jüngster Vergangenheit zweimal der Fall war. Auch der Seegrund und nicht nur das Fischereirecht gehört dem Konsortium Zeller- Irrsee