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Merkblatt für die Agerfliegenstrecke |
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Personen die eine Agerkarte erwerben möchten und gleichzeitig
neues SAB Mitglied werden, erhalten die Agerkarte um 40.- € verbilligt.
Dieser Preisvorteil ist nur gültig für
einmaligen Neueintritt und gilt nicht für 1 Tageslizenzen. |
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1. |
Lizenzpreise siehe auch unter
Lizenzpreise
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1 Tageskarte 80.- € |
3 Tages - Block € 216,00.- |
6 Tages - Karte € 384,00.- |
Jahreskarte € 1200,00.- |
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kann nur einmal pro Jahr erworben werden |
kann nur einmal pro Jahr erworben werden |
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2. |
Die Fischsaison
beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember jeden Jahres. Um das
Laichgeschäft nicht negativ zu beeinflussen, darf vom 15. Feb. bis 15.
März und vom 15. Nov. bis 15. Dez. die Ager generell nicht befischt
werden. |
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3. |
Obere Grenze Ager: Einmündung des
Elektrowerksbaches in Vöcklabruck. Vöckla Betonrohr, 50
m oberhalb des Zusammenflusses mit der Ager. |
| Untere Grenze Ager:
Einlauftrichter zum Deutenhamer Werksbach und auf
der linken Seite die Restwasserstrecke hinunter bis zum Kanal der
Kläranlage Ager - West (Grenzen sind mit Tafeln gekennzeichnet
- siehe Lageplan) |
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4. |
Das Befischen des
Wankhamer Mühlbaches ist nicht gestattet, auch nicht das Angeln von den
Brücken oder Wehranlagen. |
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5. |
Die Lizenzen sind
nicht übertragbar. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen verfallen sie
entschädigungslos. Für nicht voll ausgenutzte Lizenzen kann keine
Rückvergütung gewährleistet werden. |
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6. |
Die Lizenzen werden
nur in begrenzter Anzahl vergeben, daher ist eine bindende Vorbestellung
mit rechtzeitiger Bezahlung unbedingt zu empfehlen. |
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7. |
Besitzer einer
6-Tages-Karte und einer
3-Tages-Karte haben den Vorteil, sich die Tage nach Bedarf
einzeln auswählen zu können. Sie müssen lediglich das Datum des
jeweiligen Fischtages vor Beginn
des Fischens in
der dafür vorgesehen Entwertungsleiste im Erlaubnisschein eintragen.
Nach einer Fischentnahme ist das Fischen für diesen Tag
unverzüglich einzustellen. Ein
3-Tagesblock ist
pro Lizenznehmer nur einmal im
Jahr erhältlich( Roter Aufdruck). |
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8. |
Inhaber
einer Jahreslizenz haben
den Vorteil, bei einer Fischentnahme weiterfischen zu dürfen. Pro Tag
können zwei Salmoniden entnommen werden. Nach dem zweiten entnommenen
Fisch ist das Fischen für diesen Tag unverzüglich einzustellen.
Die Jahressausfangmenge
beträgt 15 Stk. Jahreskartennehmer
können 3 x im Jahr einen Gast kostenlos mitfischen lassen. Name
des Gastes und
Datum müssen im Erlaubnisschein eingetragen werden. |
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9. |
Es darf nur mit einer Flugangel und nur mit künstlichen
"Fliegen" gefischt werden. |
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10. |
Es ist pro Rute nur eine "widerhakenlose Fliege" am Einzelhaken
(barbless oder zusammengedrückt) gestattet, wobei von der
Hessenberger Wiese (oberhalb der Hessenberger Schwelle bis zur Stögmüllerwehr
ausschließlich mit der Trockenfliege gefischt werden darf. Bitte
beachten Sie die Hinweistafeln am Ufer. |
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11. |
Es sind Trockenfliege, Nymphe und Streamer erlaubt wobei Haken nur
ab # 8 und kleiner gestattet sind. |
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| 12. |
Jigs, sog. Bleikopfnymphen sind gänzlich verboten, da sie vor
allem bei Jungfischen zu bösen Augenverletzungen führen. |
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| 13. |
Hechtstreamer sind das ganze Jahr hindurch gestattet, jedoch
sollte die Gesamtlänge des Streamers größer als 15 cm sein. |
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| 14. |
Montagen, wie "Tiroler Hölzl" oder Laufbleie sind verboten. |
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| 15. |
Die Ager -
Fliegenstrecke darf zur Gänze beidseitig befischt und bewatet werden. Es
dürfen, in der Äschen- und
Forellenlaichzeit diese Fische nicht beangelt und die Laichplätze
generell (helle Kiesmulden) nicht bewatet werden
(großräumig umgehen). |
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| 16. |
Es sollen außerdem keine dünneren Vorfächer als 0,14 mm (5x)
verwendet werden ( Drillstressvermeidung ). |
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| 17. |
Wir ersuchen dringend, ab 20
Grad C Wassertemperatur in der Ager Fliegenstrecke das Fischen
einzustellen.
Wird trotzdem gefischt, so sind die bei diesen hohen Temperaturen
gefangenen Fische im Rahmen des
entsprechenden Fanglimits zu töten und zu entnehmen. |
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| 18. |
Gefangene Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort wieder zurückzusetzen. Das Hältern von Fischen ist nicht
gestattet. |
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19. |
1 Tages, 3-Tages und
6-Tages Kartennehmer
dürfen pro Tag nur einen
Salmoniden,
Jahreskartennehmer dürfen
zwei
Fische pro Tag entnehmen |
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| 20. |
Wird ein Fisch entnommen, so ist dieser sofort zu töten
und unverzüglich mit Art, Datum und Uhrzeit in die Fangstatistik
einzutragen. Nach einer Fischentnahme ist das Fischen,
je nach Lizenzart, für diesen Tag
unverzüglich einzustellen. Jahreslizenz: 2
Salmoniden pro Tag, 6 Tageslizenz: 1 Salmonide pro Tag, 3
Tageslizenz: 1 Salmonide pro Tag |
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21. |
Mindestmaße (für Entnahme) - Schonzeiten Äsche ab 50 cm und größer.
1.März 31. Mai Bachforelle 25 bis 32 cm und ab 50 cm und größer (geschont
von 33 cm 49 cm). 16.Sept. 15.März Seeforelle ab
60 cm und größer.
16.Sept. 15.März Regenbogenforelle ab 25 cm und größer.
1.Dez. 15.März |
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| 22. |
Inhaber von Jahreskarten dürfen höchstens
15 Salmoniden pro Saison entnehmen. |
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| 23. |
Andere Fischarten können beliebig, Aitel müssen entnommen werden
( Mindestmaße laut OÖ. Lizenzbuch beachten ). |
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| 24. |
Gefischt werden darf von Sonnenaufgang bis Einbruch der
Dunkelheit. |
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| 25. |
Die vereidigten Fischereischutzorgane oder vom Verein dazu
autorisierte Personen sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der
vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen und bei Nichteinhaltung die Lizenzen zu
entziehen. |
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PETRI HEIL |
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