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Merkblatt für die Agerfliegenstrecke

 

Personen die eine Agerkarte erwerben möchten und gleichzeitig neues SAB Mitglied werden, erhalten die Agerkarte um 40.- € verbilligt.  Dieser Preisvorteil ist nur gültig für einmaligen Neueintritt und gilt nicht für 1 Tageslizenzen.

1. Lizenzpreise siehe auch unter Lizenzpreise
1 Tageskarte 80.- € 3 Tages - Block €  216,00.- 6 Tages - Karte € 384,00.- Jahreskarte € 1200,00.-
  kann nur einmal pro Jahr erworben werden kann nur einmal pro Jahr erworben werden  
 
2. Die Fischsaison beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember jeden Jahres. Um das Laichgeschäft nicht negativ zu beeinflussen, darf vom 15. Feb. bis 15. März und vom 15. Nov. bis 15. Dez. die Ager generell nicht befischt werden.
 
3. Obere Grenze Ager: Einmündung des Elektrowerksbaches in Vöcklabruck. Vöckla Betonrohr, 50 m oberhalb des Zusammenflusses mit der Ager.
Untere Grenze Ager: Einlauftrichter zum Deutenhamer Werksbach und auf der linken Seite die Restwasserstrecke hinunter bis zum Kanal der Kläranlage Ager - West (Grenzen sind mit Tafeln gekennzeichnet - siehe Lageplan)
 
4. Das Befischen des Wankhamer Mühlbaches ist nicht gestattet, auch nicht das Angeln von den Brücken oder Wehranlagen.
 
5. Die Lizenzen sind nicht übertragbar. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen verfallen sie entschädigungslos. Für nicht voll ausgenutzte Lizenzen kann keine Rückvergütung gewährleistet werden.

 

6. Die Lizenzen werden nur in begrenzter Anzahl vergeben, daher ist eine bindende Vorbestellung mit rechtzeitiger Bezahlung unbedingt zu empfehlen.
 
7. Besitzer einer 6-Tages-Karte und einer 3-Tages-Karte haben den Vorteil, sich die Tage nach Bedarf
einzeln auswählen zu können. Sie müssen lediglich das Datum des jeweiligen Fischtages vor Beginn des Fischens in
der dafür vorgesehen Entwertungsleiste im Erlaubnisschein eintragen.
Nach einer Fischentnahme ist das Fischen für diesen Tag  unverzüglich einzustellen. Ein 3-Tagesblock ist pro Lizenznehmer nur einmal im Jahr erhältlich( Roter Aufdruck).
   
8. Inhaber einer  Jahreslizenz  haben den Vorteil, bei einer Fischentnahme weiterfischen zu dürfen. Pro Tag können zwei Salmoniden entnommen werden.  Nach dem zweiten entnommenen Fisch ist das Fischen für diesen Tag unverzüglich einzustellen. Die Jahressausfangmenge beträgt 15 Stk.  Jahreskartennehmer können 3 x im Jahr einen Gast kostenlos mitfischen lassen. Name des Gastes und Datum  müssen im Erlaubnisschein eingetragen werden.
 
9. Es darf nur mit einer Flugangel und nur mit künstlichen "Fliegen" gefischt werden.
 
10. Es ist pro Rute nur eine "widerhakenlose Fliege" am Einzelhaken (barbless oder zusammengedrückt) gestattet, wobei von der Hessenberger Wiese (oberhalb der Hessenberger Schwelle bis zur Stögmüllerwehr   ausschließlich mit der Trockenfliege gefischt werden darf. Bitte beachten Sie die Hinweistafeln am Ufer.
   
11. Es sind Trockenfliege, Nymphe und Streamer erlaubt wobei Haken nur ab # 8 und kleiner gestattet sind.
   
12. Jigs, sog. Bleikopfnymphen sind gänzlich verboten, da sie vor allem bei Jungfischen zu bösen Augenverletzungen führen.
   
13. Hechtstreamer sind das ganze Jahr hindurch gestattet, jedoch sollte die Gesamtlänge des Streamers größer als 15 cm sein.
   
14. Montagen, wie "Tiroler Hölzl" oder Laufbleie sind verboten.
   
15. Die Ager - Fliegenstrecke darf zur Gänze beidseitig befischt und bewatet werden. Es dürfen, in der Äschen- und
Forellenlaichzeit diese Fische nicht beangelt und die Laichplätze generell (helle Kiesmulden) nicht bewatet werden
(großräumig umgehen).
   
16. Es sollen außerdem keine dünneren Vorfächer als 0,14 mm (5x) verwendet werden ( Drillstressvermeidung ).
   
17. Wir ersuchen dringend, ab 20 Grad C Wassertemperatur in der Ager Fliegenstrecke das Fischen einzustellen.
Wird trotzdem gefischt, so sind die bei diesen hohen Temperaturen gefangenen Fische im Rahmen des
entsprechenden Fanglimits zu töten und zu entnehmen.
   
18. Gefangene Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort wieder zurückzusetzen. Das Hältern von Fischen ist nicht gestattet.
   
19. 1 Tages, 3-Tages und 6-Tages Kartennehmer dürfen pro Tag nur einen Salmoniden, Jahreskartennehmer dürfen zwei
Fische pro Tag entnehmen
   
20. Wird ein Fisch entnommen, so ist dieser sofort zu töten und unverzüglich mit Art, Datum und Uhrzeit in die Fangstatistik einzutragen. Nach einer Fischentnahme ist das Fischen, je nach Lizenzart, für diesen Tag unverzüglich einzustellen.  Jahreslizenz: 2 Salmoniden pro Tag, 6 Tageslizenz: 1 Salmonide pro Tag, 3 Tageslizenz: 1 Salmonide pro Tag
   
21. Mindestmaße (für Entnahme) - Schonzeiten

Äsche ab 50 cm und größer.                                                       1.März – 31. Mai
Bachforelle 25 bis 32 cm und ab 50 cm und größer (geschont von 33 cm – 49 cm). 16.Sept.– 15.März
Seeforelle ab 60 cm und größer.                                                  16.Sept. – 15.März
Regenbogenforelle ab 25 cm und größer.                                       1.Dez. – 15.März

   
22. Inhaber von Jahreskarten dürfen höchstens 15 Salmoniden pro Saison entnehmen.
   
23. Andere Fischarten können beliebig, Aitel müssen entnommen werden ( Mindestmaße laut OÖ. Lizenzbuch beachten ).
   
24. Gefischt werden darf von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit.
   
25. Die vereidigten Fischereischutzorgane oder vom Verein dazu autorisierte Personen sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen und bei Nichteinhaltung die Lizenzen zu entziehen.
PETRI HEIL