Änderung der Betriebsordnung

am Irrsee

In der gestrigen Sitzung vom 30.11.2005 des Konsortiums Zeller_ Irrsee wurde folgende Änderung der Betriebsordnung beschlossen:
 
Für die Maränen wird ein Zwischenbrittelmaß eingeführt, das bedeutet, dass Fische zwischen 38 und 45 cm dem Gewässer entnommen werden dürfen. Kleinere und größere Fische dürfen nicht entnommen werden. Dies soll einerseits dazu dienen, Biomasse abschöpfen zu können und andererseits helfen, größere Exemplare wieder in den See zu bringen. Diese Regelung gilt für 2006.
 
Weiters wurde beschlossen, das Tagesausfanglimit für Karpfen auf 2 Stück zu begrenzen, jenes für Schleien  aufzuheben.

Petri Heil