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Änderung der
Betriebsordnung
am
Irrsee |
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| In
der gestrigen Sitzung vom 30.11.2005 des
Konsortiums Zeller_ Irrsee wurde folgende Änderung der
Betriebsordnung beschlossen: |
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| Für die
Maränen wird ein Zwischenbrittelmaß eingeführt, das bedeutet, dass
Fische zwischen 38 und 45 cm dem Gewässer entnommen werden dürfen.
Kleinere und größere Fische dürfen nicht entnommen werden. Dies soll
einerseits dazu dienen, Biomasse abschöpfen zu können und
andererseits helfen, größere Exemplare wieder in den See zu bringen.
Diese Regelung gilt für 2006. |
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| Weiters
wurde beschlossen, das Tagesausfanglimit für Karpfen auf 2 Stück zu
begrenzen, jenes für Schleien aufzuheben. |
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Petri
Heil |