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Die Moore am Nord-, Ost- und Südufer des Irrsees
werden zum Naturschutzgebiet „Irrsee-Moore“ zusammengefasst. |
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Im Naturschutzgebiet Zeller Irrsee wird das Ziel
verfolgt, seltene Habitate, außergewöhnliche Pflanzen und Tiere, oder
bedrohte Feuchtgebiete zu schützen. Ruhezonen haben besonders für die
Tierwelt (Laichschongebiete für Fische, Ruhezonen für
Wasservögel) aber auch für die Pflanzenwelt große
Bedeutung für die langfristige Entwicklung ihrer Bestände.
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Für das Naturschutzgebiet Zeller
Irrsee gilt eine Betretungserlaubnis in einem Abstand von 3 m zur Uferlinie
in allen rot eingezeichneten Sonderschutzzonen mit Ausnahme des am oberen
Rand der Karte liegenden Nordmoores. Die Karte des Naturschutzgebietes
finden Sie auf unserer Homepage, in der Infomappe Zeller Irrsee oder in der
letzen Ausgabe des SAB Journals. Die Infomappe liegt bei unseren
Ausgabestellen am Irrsee auf. Alle anderen rot eingezeichneten Flächen
dürfen nicht betreten werden. Die Zugänge zu den Sonderschutzzonen sind
ausschließlich über die grün eingezeichneten Linien möglich. Der Zugang
zum See ist nach dem O.Ö. Landesfischereigesetz im Uferbetretungsrecht § 28
geregelt. Darin heißt es unter anderem, über nichteingefriedete Grundstücke
ist Lizenznehmern zur Ausübung des Fischfanges, der Zutritt zu gestatten.
Eine Hecke oder ein Weidezaun gelten dabei nicht als Einfriedung.
Oberstes Gebot ist es, die Ufergrundstücke nur unter möglichster Schonung
der Kulturen zu benützen und Flurschäden soweit als möglich zu vermeiden.
Wir ersuchen um strikte Einhaltung! Das Problem mit den Parkplätzen muss
jeder Fahrzeughalter selbst lösen. Leider sind Parkplätze am Irrsee schwer
zu bekommen und man sollte mit den ansässigen Grundbesitzern diese Problem
durch freundliches Fragen im vorhinein lösen. Die
öffentlichen Parkplätze finden Sie auf
unserer Homepage und in der, auch bei unseren Ausgabestellen am Irrsee
aufliegenden, Infomappe. |
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Die
Zugänge zu den Sonderschutzzonen sind ausschließlich über die grün
eingezeichneten Linien möglich. Wir ersuchen um strikte Einhaltung!
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Für eine Detailansicht bitte die entsprechende Stelle
auf der Karte anklicken. |
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Für das Naturschutzgebiet Zeller Irrsee gelten folgende
Verhaltensweisen. |
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Der Aufenthalt ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Die
Vegetation ist besonders in den Uferzonen rund um den See sehr empfindlich.
Keine Pflanzen entnehmen und kein Feuer machen. Ein
einmal entstandener Schaden an der Vegetation ist nur sehr
zeitaufwendig wieder gutzumachen.
Zelten ist verboten !! Wenn Sie einen Hund dabei haben, nehmen
Sie Rücksicht auf andere Menschen und Tiere, indem Sie Ihr Tier stets unter
Kontrolle halten. |
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