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Für das Naturschutzgebiet Zeller
Irrsee gilt eine Betretungserlaubnis in einem Abstand von 3 m zur Uferlinie
in allen rot eingezeichneten Sonderschutzzonen mit Ausnahme des am oberen
Rand der Karte liegenden Nordmoores. Die Karte des Naturschutzgebietes
finden Sie auf unserer Homepage, in der Infomappe Zeller Irrsee oder in der
letzen Ausgabe des SAB Journals. Die Infomappe liegt bei unseren
Ausgabestellen am Irrsee auf. Alle anderen rot eingezeichneten Flächen
dürfen nicht betreten werden. Die Zugänge zu den Sonderschutzzonen sind
ausschließlich über die grün eingezeichneten Linien möglich. Der Zugang
zum See ist nach dem O.Ö. Landesfischereigesetz im Uferbetretungsrecht § 28
geregelt. Darin heißt es unter anderem, über nichteingefriedete Grundstücke
ist Lizenznehmern zur Ausübung des Fischfanges, der Zutritt zu gestatten.
Eine Hecke oder ein Weidezaun gelten dabei nicht als Einfriedung.
Oberstes Gebot ist es, die Ufergrundstücke nur unter möglichster Schonung
der Kulturen zu benützen und Flurschäden soweit als möglich zu vermeiden.
Wir ersuchen um strikte Einhaltung! Das Problem mit den Parkplätzen muss
jeder Fahrzeughalter selbst lösen. Leider sind Parkplätze am Irrsee schwer
zu bekommen und man sollte mit den ansässigen Grundbesitzern diese Problem
durch freundliches Fragen im vorhinein lösen. Die
öffentlichen Parkplätze finden Sie auf
unserer Homepage und in der, auch bei unseren Ausgabestellen am Irrsee
aufliegenden,
Infomappe. |
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Die
Zugänge zu den Sonderschutzzonen sind ausschließlich über die grün
eingezeichneten Linien möglich. Wir ersuchen um strikte Einhaltung!
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Das Ostmoor |
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Bei der Sturmwarnanlage in Richtung Laiter |
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Der breite Schilfgürtel ist von großer Bedeutung für unseren
Fischbestand. Hier liegen Laichgebiete und die Kinderstube der Irrseefische. |
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Detailansicht |
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Naturnahe Uferzonen, mit flachen Übergängen, ohne Uferverbauungen,
mit Schilf, Ufergehölzen und
Streuwiesen tragen zur Artenvielfalt
der Flora und Fauna am Irrsee bei. |
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