Lizenzpreise und Vereinsgebühren

 

- gültig für das Jahr 2010 -

 
     
 

 

 

Vereinsgebühren 2010

  Vereinsgebühren Erwachsene Jugendliche bis 18 Jahre
  Mitgliedsbeitrag 20.- € 10.- €
  Aufnahmegebühr 20.- € Keine
  Porto 5.- € 5.- €
  Lizenzbuch 13.- € 13.- €
  Als Jugendliche gelten Personen  bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Lizenzpreise: Zeller od. Irrsee 2010

  Gewässer SAB - Mitglied Nichtmitglied SAB - Mitglied Nichtmitglied
  Zellersee Erwachsene Erwachsene Jugendliche bis 18 Jahre Jugendliche bis 18 Jahre
Zellersee Jahr Boot E- Motor 310.- €      
  Zellersee Jahr Boot 260.- € - 130.- € -
  Zellersee Jahr Ufer 130.- € - 65.- € -
  Zellersee 1 Tag 15.- € 25.- € 7.- € 12.- €
  Zellersee 1 Woche 50.- € 70.- € 25.- € 35.- €
Als Jugendliche gelten Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Sonderbestimmung für Kinder: Kinder unter 12 Jahren dürfen ab dem 6. Lebensjahr mit einer Angel vom Ufer aus auf Friedfische angeln, allerdings nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, welche eine Fischerkarte besitzen muss. Diese Kinder brauchen zwar keine amtliche Legitimation, aber das Lizenzbuch mit der Eintragung der Fischereierlaubnis. Kinder unter 12 Jahren bezahlen für das Fischen am Irrsee nichts, es sind jedoch die Vorschriften des O.Ö. Fischereigesetzes einzuhalten.
Sonderbestimmung für E- Motor: Ein E - Motor ist ausschließlich Jahreslizenznehmern vorbehalten, die im Besitz einer Irrsee Jahreslizenz Boot mit E- Motor sind. Ohne dieser Lizenz ist das befahren des Irrsees mit E - Motor nicht erlaubt. Beim Schleppfischen ist die Verwendung des Elektromotors vom 1. Mai bis 31. Dezember gestattet. Pro Boot dürfen nicht mehr als 3 Ruten verwendet werden. Vom 1. Jänner bis zum 30. April ist während des Schleppfischens der Elektromotor hochzuklappen.
 

Der Irrsee mit Blick in Richtung Mondsee.

Lizenzpreise: Ager Weißfisch 2010

Das Befischen der Ager Weißfischstrecke ist ausschließlich Mitgliedern des SAB - Vöcklabruck vorbehalten. Personen die eine Jahreskarte für die Ager Weißfischstrecke erwerben möchten und damit gleichzeitig neues SAB Mitglied werden, erhalten die Aufnahmegebühr gratis dazu.  Dieser Preisvorteil ist nur gültig für einmaligen Neueintritt und gilt nicht für 1 Tageslizenzen.

  Ager Weißfisch Erwachsene  Jugend
  Ager Weißfisch Jahr 200.- € 100.- €
  Ager Weißfisch Tageskarte 15.- € 7,50.- €
Gefischt werden kann mit den Tageskarten  ausschließlich vom 01.07. bis 01.10.  eines jeden Angeljahres.
Als Jugendliche gelten Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

Wunderbarer Abschnitt an der Ager Weißfischstrecke

 

 

Lizenzpreise: Ager 2010

Personen die eine Agerkarte erwerben möchten und gleichzeitig neues SAB Mitglied werden, erhalten die Agerkarte um 40.- € verbilligt. (Nur einmalig bei Neueintritt !!)

  Ager Erwachsene  Jugend
  Ager Fliege Jahr 1200.- € 600.- €
  Ager Fliege 6 - Tage 384.- € 192.- €
  Ager Fliege 3 - Tage 216.- € 108.- €
  Ager Fliege 1 - Tag 80.- € 40.- €
Als Jugendliche gelten Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
 

Hier werden (Angler) Träume wahr.

 

Lizenzpreise: Baggersee 2010

  Gewässer: Nur SAB - Mitglieder Erwachsene  Jugend
  Baggersee Regau Jahreskarte 190.- € 95.- €
  Baggersee Regau Tageskarte 13.- € 9.- €
  Die Jahreskarte ist gültig von 1.1 - 31.12. jeden Jahres.  
 Als Jugendliche gelten Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
 

Idyllische Angelstelle am Regauer Baggersee.

 

Lizenzpreise: Attersee 2010

  Attersee Erwachsene Jugend
  Attersee Jahr Boot 210.- € 105.-€
  Attersee Jahr Ufer 160.- €   80.-€
  Attersee 1 Tag 20.- € 10.-€
  Attersee 1 Woche 50.- € 25.-€
Als Jugendliche gelten Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Sonderbestimmung für Kinder:    Kinder unter 12 Jahren dürfen ab dem 6. Lebensjahr frei fischen, allerdings nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, welche eine Fischerkarte besitzen muss. Diese Kinder brauchen zwar keine amtliche Legitimation, aber das Lizenzbuch mit der Eintragung der Fischereierlaubnis. Kinder unter 12 Jahren bezahlen für das Fischen am Attersee nichts, es sind jedoch die Vorschriften des O.Ö. Fischereigesetzes einzuhalten.
Fangzeiten:
Gelten vom 01. April bis 20. Nov. jeden Jahres, Tag und Nacht, wobei das Fischen in der Nacht (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) nur vom Ufer aus gestattet ist.
Bereich:
Als Bereich gilt der ganze See, mit Ausnahme der in der Betriebsordnung angeführten
Einschränkungen (Abstand von Zuflüssen, etc.)
Allgemeines:
Jedem Lizenzkäufer muss mit dem Lizenzbuch eine Betriebsordnung für Lizenznehmer sowie eine Fangliste übergeben werden.
Die Fischerkarte bzw. sonstige Legitimation muss bei Erwerb einer Jahreslizenz vorgewiesen werden.

 

Traumhaftes Revier Attersee.