![]() |
Aktualisierung der Betriebsordnung am Irrsee und Attersee |
| SPORTANGLERBUND VÖCKLABRUCK |
|
| O.Ö. gegr. 1949 | |
| A - 4840 Vöcklabruck, Gmundnerstraße 75 | |
| Tel/Fax 07672 77672, e-mail: fisch@sab.at | |
| ZVR: 158212533 |
|
Änderung der Betriebsordnung Zeller Irrsee |
|
Der Irrsee gehört zu den am besten untersuchten Gewässern Österreichs. Durch diese Untersuchungen sind wir in der Lage, gewisse Trends bei der Bewirtschaftung rechtzeitig zu erkennen und wie in diesem Fall, sehr schnell zu reagieren. Basierend auf der Altersstrukturanalyse des Maränenbestandes vom Irrsee tritt daher folgende Änderung der Betriebsordnung für den Irrsee ab sofort in Kraft. |
|
1. Aufhebung des Fangfensters von 38 bis 45 cm. |
| 2. Das Brittelmaß bei den Maränen wird auf 36 cm gesenkt. Das obere Limit von 45 cm wird aufgehoben. |
| 3. Gefangene maßige Maränen müssen unverzüglich entnommen werden. |
|
4. Um Kollisionen zu vermeiden muss beim Schleppfischen während der Nachtstunden das Boot beleuchtet sein. Von der gekennzeichneten und beleuchteten Messboje ist ein Abstand von 50 m einzuhalten. |
|
Begründet werden die Änderungen wie folgt. |
|
Dringende Anpassung des Brittelmaßes an die derzeitigen fischbiologischen Gegebenheiten des Maränenbestandes am Zeller Irrsee. Gerade in den letzten Jahren gab es einen auffälligen Rückgang beim Längenwachstum der Irrseemaränen. Das heißt, die Maräne laicht schon früher als angenommen ab und erreicht nur noch selten die mit 45 cm festgesetzte obere Fanggrenze. Die enorme Fischdichte und der im Herbst, durch Sauerstoffreduzierung eingeengte Lebensraum, tun ihr Übriges. Das Zwischenbrittelmaß ist daher nicht mehr zielführend. Um einer drohenden Überalterung des Maränenbestandes entgegen zu wirken, wollen wir daher ganz gezielt den Ertrag bei den Maränen ab 36 cm steigern. Mit dieser Senkung des Mindestmaßes ist der Schutz unreifer Maränen noch gewährleistet. Gefangene maßige Maränen müssen ab sofort entnommen und abgeschlagen werden. Hakenschäden und innere wie äußere Verletzungen zurückgesetzter Coregonen sollen dadurch minimiert werden. Jeder Maränenfischer kennt ja das oft problematische Zurücksetzen der empfindlichen Maränen. Zumindest bei den, bis jetzt knapp unter dem Mindestmaß liegenden, Maränen sollte dieses Problem ab jetzt Vergangenheit sein. Zusätzlich hoffen wir durch diese Änderungen das Längenwachstum der Maränen zu fördern. |
| Mit der Bitte um Kenntnisnahme |
|
Konsortium Zeller Irrsee |
|
|
|
Aktualisierung der Betriebsordnung Attersee. |
|
Punkt 3: |
|
Jede Kollision ist dem betreffenden Berufsfischer oder dem Revier zu melden. Für eine schriftliche Schadensmeldung verwenden sie bitte die auf den Internetseiten des Revieres Attersee und SAB eingefügten, oder bei den Lizenzausgabestellen aufliegenden Formulare. SAB Mitglieder sind gegen Schäden bis zu € 1.500.000 pro Anlassfall haftpflichtversichert. |
|
Punkt 4: |
| Um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden wird die Hechtschonzeit in der Betriebsordnung für 2012 wie folgt dargestellt. Der Hecht ist geschont vom 1. April bis zum 15. Mai. Saisonbeginn für den Hecht ist der 16. Mai. |
|
|