SPORTANGLERBUND  VÖCKLABRUCK

O.Ö. gegr. 1949
A - 4840 Vöcklabruck, Gmundnerstraße 75
Tel/Fax 07672 77672, e-mail: fisch@sab.at

P R E S S E M I T T E I L U N G
Oberster Gerichtshof sorgt für klare Verhältnisse
Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr klare Verhältnisse geschaffen und die Streitpunkte im Konsortium Zeller Irrsee zu Gunsten des Sportanglerbundes Vöcklabruck, gegr. 1949, klar entschieden:
* Die von einigen Konsorten bekämpfte Vertragsänderung aus dem Jahre 1996 wurde anerkannt und bestätigt.                                   
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Der Sportanglerbund besitzt lt. dieser Entscheidung vor allen anderen Mitgliedern im Konsortium ein Vorkaufsrecht und kann unbegrenzt Anteile kaufen.

* Die bisher vom Sportanglerbund erworbenen Anteile wurden ins Grundbuch eingetragen, die von einigen Konsorten beantragte Löschung wird es nicht geben.

Auf Grund dieser klaren Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes werden wir unsere Prioritäten neu setzen und dementsprechend handeln.

Sportanglerbund Vöcklabruck
Mag. Josef Eckhardt
Obmann