Baggersee Regau

Der Baggersee Regau ist ein nach 1972 entstandener, etwa 48.000 m² großer aber stellenweise über 10 m tiefer Grundwassersee. Die windgeschützte Lage ermöglicht eine rasche Erwärmung. Durch Besatz und Eigenaufkommen hat sich eine artenreiche Fischfauna entwickelt. Für den Angler werden jährlich Karpfen und Schleien besetzt. Im Herbst kommen noch zusätzlich Zander in den See. Am Rande von Regau gelegen und leicht erreichbar hat dieses schöne Gewässer einen großen fischereilichen und erholsamen Wert. Besonders im Frühjahr und Herbst, außerhalb der Badesaison, ist der Baggersee ein richtiger Geheimtipp. Kapitale Karpfen, Hechte und nicht zuletzt Zander lassen jedes Anglerherz höher schlagen. Man kann mit Fug und Recht behaupten. Der Baggersee Regau ist ein fischerreiliches Kleinod, der alle (Angler)Wünsche erfüllt.

Um auch eine ausgeglichene und faire Fischerei zu ermöglichen haben wir die Betriebsordnung in Zusammenarbeit mit unseren Lizenznehmern entsprechend angepasst. Die Erweiterung auf zwei Ruten, Nachtfischen und die Freigabe des Belly Boots sind drei Beispiele unserer guten Zusammenarbeit mit den Lizenznehmern am Baggersee Regau.

Download für Baggersee Regau Betriebsordnung mit Fangliste Onlinelizenz (Word)

Betriebsordnung Baggersee Regau 2024

1. Beim Baggersee Regau handelt es sich in erster Linie um einen Badesee, der nunmehr durch Initiative der Familie Raab und des Sportanglerbundes Vöcklabruck, gegr. 1949, auch fischereilich genutzt werden kann. Dementsprechend ist die Fischerei dem Badebetrieb untergeordnet. Um einen reibungslosen Ablauf des auf maximal 3 Monate beschränkten Badebetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich jeder Fischer, auf den Badebetrieb besonders Rücksicht zu nehmen.

2. Das Befischen des Baggersees Regau ist ausschließlich Mitgliedern des SAB - Vöcklabruck vorbehalten. Für die Befischung benötigen Sie eine Fischerkarte und eine gültige Jahresfischerkarte (vormals Lizenzbuch) für das Land Oberösterreich. Die Jahresfischerkarte ist bei der Fischerei stets mitzuführen. Die Fischerei darf vom 1.1. bis 31.12. 24 Std. unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten, Bestimmungen und Brittelmaße bzw. Sonderbrittelmaße ausgeübt werden. Um Konfrontationen mit Badegästen zu vermeiden, gibt es vom 1. Juli bis 31. August keine Tageskarten. Jeder entnommene Fisch ist unverzüglich in die Fangliste einzutragen. Die Angabe muss bei allen Fischarten in Zentimeter erfolgen. Statistik unbedingt am Ende der Saison an das Büro des SAB senden. Widrigenfalls kann dem Betroffenen für das Folgejahr keine Lizenz mehr ausgestellt werden.

3. Die Verwendung von zwei Angelruten mit jeweils einem Köder ist erlaubt.

4. Die Angelruten sind vom Lizenznehmer persönlich zu beaufsichtigen.

5. Für eventuelle Flur, Sach- und/oder Personenschäden haftet der Lizenznehmer.

6. Für Tageslizenznehmer ist das Befischen des Sees ausnahmslos vom Ufer aus gestattet.

7. Die Verwendung eines Belly-Boat ist ausnahmslos Jahreskartenlizenznehmern vorbehalten und ist ganzjährig gestattet.

8. Da es sich um einen Grundwassersee handelt, ist Anfüttern ausnahmslos verboten.

9. Ein Fischer, der als erster den Platz eingenommen hat, kann vom zweiten einen Abstand von mindestens 10 m verlangen.

10. Ein Schwimmer (Pose) darf vom Ufer aus höchstens 30 m entfernt sein.

11. Sonderbrittelmaße: Hecht 60 cm Karpfen 40 cm Zander 50 cm

12. Fische, die entnommen werden, sind unverzüglich zu töten, ansonsten sofort zurückzusetzen. Ein Setzkescher ist verboten.

13. Das Ausnehmen von Fischen am Gewässer sowie das Einbringen von Fischinnereien in das Gewässer ist strengstens verboten.

14. Parken von Fahrzeugen innerhalb des Schrankenbereiches auf dem Niveau des Baggersees ist Lizenznehmern nicht gestattet.

15. Pro Tag dürfen von Jahreskartenlizenznehmern nicht mehr als insgesamt 2 Stück Karpfen, Hechte, Zander, Schleie und Forellen und von Tageslizenznehmern nur 1 Stück der oben genannten Fischarten, aus dem See entnommen werden. Die Gesamtentnahmemenge ist auf insgesamt 20 Stück der oben genannten Fischarten beschränkt. Alle übrigen Fischarten sind von dieser Regelung ausgenommen. Nach Erreichen des Fanglimits von zwei Stück / ein Stück (Tageskarten) der genannten Arten ist das Fischen für diesen Tag sofort einzustellen.

16. Die Lizenzen sind nicht übertragbar. Die Nichtbeachtung dieser oder gesetzlicher Bestimmungen zieht den ersatzlosen Entzug der Lizenz nach sich. Die vereidigten Fischereischutzorgane oder vom Verein dazu autorisierte Personen sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen und bei Nichteinhaltung die Lizenzen zu entziehen. Der Lizenznehmer bestätigt mit der Unterschriftleistung auf dieser Betriebsordnung die Aushändigung einer Betriebsordnung und nimmt zur Kenntnis, dass eine allfällige Untersuchung von Behältnissen des Lizenznehmers (Rucksack, Taschen, Kofferraum etc.) durch alle vom Sportanglerbund Vöcklabruck beauftragten Kontrollorgane zu gestatten ist

Lieber Petrijünger!
Dieses Gewässer ist jahrelang fischereirechtlich nicht genutzt worden, da eine Kollision zwischen Badenden und Fischern befürchtet wurde. Wir ersuchen Sie deshalb um besondere Rücksicht. Weiters ersuchen wir Sie insbesondere darauf zu achten, dass es durch Sie im Uferbereich zu keinerlei Verunreinigung von Grundstücken oder des Gewässers kommt. Bitte beachten Sie auch, dass das Betreten eines eingefriedeten Ufergrundstückes nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers möglich ist. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

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