FAQ Sportanglerbund Vöcklabruck

FAQ IconFragen und Antworten des SAB

Um eventuelle Fragen zu SAB im vorhinen abzuklären haben wir für Sie einige Fragen und Antworten zusammengestellt.
Hier finden Sie die häufigst gestellten Fragen. Sollten Sie keine passende Antwort finden schreiben Sie uns Ihr Anliegen in KONTAKTE


  • Wann und wer darf am Irrsee mit dem E- Motor fahren. Open or Close

    In den Fischereibestimmungen für den Zeller Irrsee ist die Benützung des E- Motors wie folgt festgelegt. Mit der "Bootsjahreskarte mit E - Motor" ist das Befahren des Irrsees mit dem E – Motor erlaubt. Man braucht also eine Bootsjahreskarte mit E- Motor um mit dem Motor am Irrsee fahren zu dürfen. Mit Tages- oder Wochenlizenzen ist die Verwendung eines E-Motors verboten. Der Erwerb einer Bootsjahreskarte mit E - Motor ist erst ab dem Erreichen der Volljährigkeit möglich.

  • Ab wann brauche ich als Uferangler eine Bootslizenz? Open or Close

    Wenn man als Uferangler ein Boot benützt um Futter oder Angelgerät (Köder, Marker usw.) in den See auszubringen, benötigt man auch eine Bootslizenz. Das bedeutet, auch zum Transport von Angelgerät über den See zu einer Angelstelle am Irrsee ist eine Bootsjahreslizenz zwingend.

  • Verwendung des E – Motors beim Schleppfischen Open or Close

    Beim Schleppfischen ist die Verwendung des Elektromotors vom 16. März bis 31. Dezember gestattet. Vom 1. Jänner bis 15. März ist während des Schleppfischens der Elektromotor hochzuklappen. Pro Boot dürfen nicht mehr als 3 Ruten verwendet werden.

  • Braucht beim Schleppangeln jeder Angler eine Bootslizenz mit E- Motor? Open or Close

    Beide Angler müssen eine Bootskarte für E Motor besitzen. Es wird ja meistens abwechselnd mit dem Motor gefahren und gefischt wird ja auch von beiden im Boot sitzenden Anglern. Man fischt also von einem Boot mit E Motor, daher braucht man auch die entsprechende Lizenzen.

  • Wieviel Ruten dürfen 2 Angler beim Schleppen am Irrsee und Attersee auslegen? Open or Close

    Die Regelung mit 3 Ruten gilt pro Boot und nicht pro Angler. Durch die Fischerei mit Sideplaner ist diese Regelung notwendig geworden. Es würden sonst wenige Boote den See mit Planerboards belegen. Der Irrsee ist auf Grund seiner Größe für eine derart ausufernde Schleppfischerei einfach nicht geeignet.

  • Wie bringe ich am Irrsee ein Boot zu Wasser und wo kann ich es einlagern. Open or Close

    Es gibt die Möglichkeit, nach Absprache mit Grundstücksbesitzern, Boote in den Irrsee einzubringen. Hier muss man sich selbst informieren. Eine kleine Inforunde um den See ist in dieser Sache hilfreich. Möchte man ein Boot mit Anhänger in den See einbringen, gibt es derzeit nur eine Möglichkeit. Beim Campingplatz Steininger, unmittelbar nach der Ausgabestelle Manglberger, am Westufer des Irrsees. Die Zufahrt in den See bei der Konsortialhütte ist gesperrt. Hier befindet sich einer der besten Laichplätze für Seelauben am Irrsee. Um diesen Laichplatz und die laichenden Seelauben zu schützen, wurde dieser Platz ab dem Mai 2018 gesperrt. Falls Sie Ihr Boot am Vereinsplatz befestigen wollen, müssen Sie auf jeden Fall Vereinsmitglied sein und zusätzlich ein Ansuchen stellen.

  • Kann man als SAB Mitglied sein Boot am SAB Platz über den Winter lagern. Open or Close

    Ja. Allerdings muss jedes Jahr vorher Kontakt mit dem Platzwart aufgenommen werden. Ist der Platzwart einverstanden, so ist das Einlagern in Ordnung. Aber nur unter der Voraussetzung, dass das Boot im Frühjahr sofort wieder entfernt wird. Die Grasnarbe darf durch zu langes ablagern im Frühjahr auf gar keinen Fall beschädigt werden. Der Kontakt mit dem SAB Platzwart kann über das SAB Sekretariat hergestellt werden.

  • Kann ich eine Uferlizenz in eine Bootslizenz umtauschen. Open or Close

    Ja. Sie müssen bei jener Ausgabestelle wo sie die erste Lizenz gekauft haben, den Umtausch gegen den entsprechenden Aufpreis durchführen. Anders ist es nicht möglich, da wir sonst Probleme mit unserem Abrechnungssystem bekommen.

  • Kann ich auch als Nichtmitglied am Irrsee Lizenzen beziehen. Open or Close

    Außer Jahreslizenzen (die sind ausschließlich SAB Mitglieder vorbehalten) sind Tages und Wochenlizenzen auch für Gastangler aufgelegt. Mit diesen Lizenzen können Sie auch vom Boot aus fischen. Ausgenommen ist der Einsatz eines E – Motors. Dieser ist ausschließlich Jahreslizenznehmern vorbehalten die im Besitz einer Bootsjahreskarte mit E-Motor sind. Sie brauchen also nur bei einer unserer Ausgabestellen eine Irrsee Tages oder Wochenlizenz lösen und einem uneingeschränkten Angelvergnügen steht nichts mehr im Wege.

  • Dürfen Kinder unter 12 Jahren gratis mitangeln. Open or Close

    Ja. Kinder unter 12 Jahren dürfen die Fischerei mit einer Angelrute und einem Köder vom Ufer und Boot unter Aufsicht eines Fischereiberechtigten ausüben. Voraussetzung für den Fischereiberechtigten ist der Besitz einer für das Jahr gültigen Jahresfischerkarte für das Land Oberösterreich und eine Fangliste für das jeweilige Gewässer. Die gefangenen Fische sind in der Fangliste des Fischereiberechtigten einzutragen. (Nicht erlaubt ist Hegenenfischen mit mehr als einem Haken) Sollte das Kind einen Fisch entnehmen, so muss dieser in die Fangliste des jeweiligen erwachsenen Fischereiberechtigten eingetragen werden, da ja das Kind mit dem Fischereiberechtigten mitangelt.

  • Wie ist die Fischentnahme am Irrsee geregelt. Open or Close

    Die Fischentnahme ist in der Betriebsordnung Zeller Irrsee festgelegt. Die erlaubte Fangmenge pro Tag sind 4 Stück Maränen, plus 2 Stück der genannten Fischarten, plus 1 Seeforelle. In der Praxis schaut das so aus. Sie können 4 Maränen fangen und anschließend noch auf Karpfen fischen oder auf Raubfischjagd gehen. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der pro Jahr erlaubten Entnahmemenge. Ein sofortiger Eintrag der gefangenen Fische in die Fangliste ist verpflichtend und wird auch kontrolliert.

  • Fischen in der Schonzeit Open or Close

    Das gezielte Angeln auf Fische in der Schonzeit ist grundsätzlich untersagt. Nehmen wir als Beispiel den Karpfen. Im Mai ist daher das Grund und Schwimmerfischen auf alle Karpfenartigen verboten.

  • Wo kann ich am Irrsee vom Ufer angeln. Open or Close

    Ostufer
    Öffentliches Bad am Seebeginn (von Mondsee kommend) in Tiefgraben. Im Frühjahr und Herbst ganztags (noch kein Badebetrieb). Im Sommer frühmorgens oder spätabends, da es sonst unweigerlich zu Kollisionen mit Badegästen kommt. Promenade in Zell am Moos. Öffentliches Bad in Zell am Moos. Es gelten dieselben Verhaltensregeln wie bei den anderen Bädern. Mündungsbereich Ramsauer Bach. Öffentliches Bad in Laiter

    Westufer
    Am Seebeginn (von Mondsee kommend) beim Gasthof Pöllmann befindet sich in einer Schilfschneise ein guter Angelplatz für Karpfen. Der Seezugang ist privat und darf nicht mit dem Auto befahren werden. Ein kurzer Fußmarsch dem Schilf entlang und man ist hier sehr oft ungestört. SAB Vereinsplatz. Hier können sie als Vereinsmitglied parken und natürlich auch unser Grundstück nützen. Fischen und Grillen ist hier kein Problem. Ansonsten ist das Westufer schwer zugänglich. Es gibt allerdings noch versteckte Plätze die sich sehr gut für Uferangler eignen. Hier ist eine Informationstour von Vorteil. Im Übrigen bin ich mir sicher dass sie im Verlaufe ihres Angeljahres noch etliche Angelplätze finden werden. Bei Privatplätzen bitte vorher den Grundbesitzer kontaktieren. Am Irrsee gilt das Oberösterreichische Uferbetretungsrecht. Der genaue Wortlaut ist auf unserer Homepage nachzulesen. Wir verweisen zusätzlich auf unsere Infoseite Irrseewegweiser.

  • Darf man am Irrsee ein offenes Feuer machen. Open or Close

    In den ausgewiesenen Naturschutzzonen sind Lagerfeuer zum Schutz der Vegetation streng verboten. Diese Zonen sind auf der Homepage des Vereines angeführt. Das Feuermachen im öffentlichen Bereich ist auch generell verboten. Es kann daher von seitens eines Naturschutzwacheorganes oder der Polizei zu Anzeigen kommen. Es gibt aber Feuerstellen die sich auf Privatplätzen befinden und auch entsprechend gesichert sind. Eine solche Feuerstelle befindet sich auch auf unserem Vereinsplatz. Hier steht einem Grillvergnügen nichts im Wege.

  • Zelten am Irrsee. Open or Close

    Das Zelten im Naturschutzgebiet Zeller/Irrsee ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind, außerhalb der ausgewiesenen Naturschutzzonen, Zelte ohne Boden oder sogenannte Schirmzelte. Diese Zonen sind auf der Homepage des Vereines angeführt. Nach dem Fischgang müssen diese Unterstände jeden Tag wieder abgebaut werden.

  • Braucht mein Sohn, wenn er mit meinem Boot fährt, auch eine Jahreslizenz E - Boot Irrsee Open or Close

    Das ist auch eine Frage des Alters. Unter 18 Jahre kann ein jugendlicher Angler keine Bootslizenz mit E - Motor lösen.
    Daher kann ihr Sohn, sollte er noch nicht 18 sein, auch nicht alleine mit dem E - Motor fahren.
    Aber auch wenn er schon 18 Jahre wäre, kann er nicht ohne der entsprechenden Lizenz mit E - Motor fahren.
    Der Inhaber der entsprechenden Lizenz muss daher immer an Bord sein, wenn man mit E - Motor am Irrsee fährt.

  • Was benötige ich für eine Lizenz an der Ager Fliegenstrecke Open or Close

    Das Befischen der Ager Fliegenstrecke ist ausschließlich Mitgliedern des SAB - Vöcklabruck vorbehalten. Personen die eine Lizenz für die Fliegenstrecke erwerben möchten und gleichzeitig neues SAB Mitglied werden, erhalten die Agerlizenz (Jahr, 6-Tage oder 3-Tageslizenzen) um 40.- € verbilligt. Dieser Preisvorteil ist nur gültig für einmaligen Neueintritt und gilt nicht für 1 Tageslizenzen. Die Ausgabe einer Fischereilizenz durch den Verein und den vom Verein autorisierten Lizenzausgabestellen ist nur unter Vorlage einer Fischereilegitimation, z.b. OÖ Fischerkarte, deutscher Fischereierlaubnisschein, Fischerlegitimation anderer Bundesländer, möglich. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine Lizenz über den SAB Online Shop zu lösen. Nach der Registrierung im Shop, werden ihre Daten überprüft und sie werden freigeschaltet. Die O.Ö. Jahresfischerkarte (vormals Lizenzbuch) ist zwingend notwendig. 

  • Gesetzliche Voraussetzung für den Kauf einer Fischereilizenz am Attersee Open or Close

    Die Ausgabe einer Fischereilizenz am Attersee ist nur unter Vorlage einer Fischereilegitimation, z.b. O.Ö Fischerkarte, deutscher Fischereierlaubnisschein, Fischerkarten anderer Bundesländer, möglich. Die O.Ö. Jahresfischerkarte (vormals Lizenzbuch) ist zwingend notwendig. Die O.Ö. Fischerkarte und O.Ö. Jahresfischerkarte (Vormals Lizenzbuch) kann ausschließlich vom OÖ. Landesfischereiverband ausgestellt werden.

    Wenn Sie eine Jahresfischerkarte benötigen, wenden Sie sich bitte an den Oö. Landesfischereiverband, Stelzhamerstraße 2 – 2. Stock (Goethekreuzung), 4020 Linz, Tel.: +43 732 650507, Fax.: +43 732 650507 20, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Hier geht es zur Datenerfassung des OÖ. Landesfischereiverbandes.

    Kinder unter 12 Jahren dürfen die Fischerei mit einer Angelrute und einem Köder vom Ufer und Boot unter Aufsicht eines Fischereiberechtigten, der im Besitz der O.Ö.Jahresfischerkarte ist, gratis ausüben. (Nicht erlaubt ist Hegenenfischen) Es sind die Betriebsordnung und die Vorschriften des O.Ö. Fischereigesetzes einzuhalten.
    Studentenlizenzen sind ausschließlich im SAB-Büro unter Vorlage des Studentenausweises bis zum vollendeten 27. Lebensjahr zu beziehen.

    Information über den Fischfang in Oberösterreich.
    Wenn Sie in Oberösterreich den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie eine gültige Jahresfischerkarte (Vormals Lizenzbuch) oder eine Gastfischerkarte und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und im Regelfall eine schriftliche oder elektronische Bewilligung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers mit sich führen.

    Die Jahresfischerkarte wird vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellt. Wenn Sie erstmalig die Ausstellung einer Jahresfischerkarte beantragen, müssen Sie die für die Ausübung des Fischfangs unerlässlichen rechtlichen, theoretischen und praktischen Kenntnisse besitzen (fischereiliche Eignung). Mit der Entrichtung der oö. Jahresfischerkartenabgabe wird die Fischerkarte für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

    Die fischereiliche Eignung ist durch die Vorlage einer vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellten Bescheinigung über die Teilnahme an einer von diesem durchzuführenden Unterweisung mit anschließender (bestandener) Prüfung nachzuweisen. Die aktuellen Termine der Unterweisungen finden Sie auf der Homepage des Oö. Landesfischereiverbands unter dem Abschnitt Unterweisungen.

    Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang nur in Begleitung einer Aufsichtsperson ausüben, die zur Ausübung des Fischfanges berechtigt ist. Die Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften verantwortlich.

    Körperlich und/oder psychisch beeinträchtigte Personen ohne Fischkarte dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson, die zur Ausübung des Fischfangs berechtigt ist, fischen, wobei ein Behindertenpass bzw. ein entsprechendes ärztliches Attest mitzuführen ist.

    Eine in einem anderen Bundesland oder bei Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben, im Ausland ausgestellte gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild bzw. in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis ist der Oö. Fischerkarte gleichgestellt.

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