SAB Zeller Irrsee

Wie alles begann
Der Irrsee, war im Jahre 1914 vom damaligen Eigentümer, der Gemeinde Zell am Moos, an einen Privatmann verkauft worden. Dabei hatte sich die Gemeinde „nicht nur für sich selbst, sondern für jedermann die unentgeltliche Dienstbarkeit der freien Schiff‑ und Floßfahrt mit Ruder‑ und Segelbooten, des Badens und des Wäschewaschens" ausbedungen. Dieses Servitut ist auch grundbücherlich einverleibt. Derzeit steht der See im Streubesitz einer ganzen Reihe von Miteigentümern, die ihn vor allem für den Fischfang nutzen.

Die Entstehungsgeschichte vom Konsortium Zeller Irrsee
Die meisten unserer Mitglieder kennen das Konsortium Zeller Irrsee nur als Bewirtschafter ihres Angelgewässers und wissen nichts um das Zustandekommen und die Rolle des Sportanglerbundes im Konsortium Zeller Irrsee. Um unseren Mitgliedern die Entstehungsgeschichte zu erzählen drehen wir das Rad der Zeit etwas zurück.

Wir schreiben das Jahr 1952
Ein wichtiger Schritt in der Vereinsgeschichte

Der Pachtvertrag
Am 12. Mai 1952 wurde mit dem damaligem Besitzer des Fischereirechtes am Zeller Irrsee, Hr. Karl Bodin, aus Briefeldorf - Seehof in Kärnten ein Pachtvertrag zur Nutzung des Fischereirechtes zum Zwecke der Sportfischerei abgeschlossen. Vertreter des Sportanglerbundes war der damalige Obmann, Hr. Hubert Marschner. In diesem Vertrag wurde unter anderem die damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Wasserrechtes sowie die Weisungen und Verordnungen der übrigen mit der Betreuung der Fischerei beauftragten Behörden und Organisationen wie auch das Recht auf Ausstellung von Erlaubnisscheinen für die Sportfischerei festgeschrieben. Das Pachtobjekt wurde auf ein Jahr (1Jänner bis 31. Dezember 1952) verpachtet und verlängerte sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Pachtjahres von einem der Vertragsteile gekündigt wird. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass über Weisung des US - Hauptquartiers das Pachtverhältnis unter Einhaltung einer 90 tägigen Räumungsfrist, jederzeit gelöst werden konnte, ohne dass dem Pächter aus dieser Kündigung ein Einspruchsrecht zustand. Der Pachtschilling wurde für die ersten beiden Jahre 1952 und 1953 mit 3.500.- Schilling, für die dann folgenden Jahre mit 4.500.- Schilling jährlich festgesetzt.

Für die jeweilige Pachtsumme mussten 10 Vereinsmitglieder als Bürgen einstehen.

Im Juni 1952 wurde vom Sportanglerbund Vöcklabruck an den Landesfremdenverkehrsverband in Linz folgendes Schreiben gerichtet "Originaltext":
Wir gestatten uns, im Interesse des Fremdenverkehrs in nachfolgender Angelegenheit an Sie heranzutreten. Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, haben wir den Zeller - oder Irrsee in Pacht genommen und es ist unser Bestreben, diesen nicht nur bei unseren 200 Mitgliedern sondern auch in weiteren Kreisen als Erholungs- und Entspannungsplatz beliebt zu machen. Wir haben bereits heuer mit der geplanten, großen Fischbesatzaktion begonnen und es ist mit Sicherheit zu rechnen, dass sich nun von Jahr zu Jahr der Zugang von Sportfischern aus allen Bundesländern und auch aus dem Ausland steigern und der Irrsee für den Fremdenverkehr erheblich erschlossen werden wird.

Angesichts solcher Aktivitäten ist es wohl nicht übertrieben festzustellen, daß der Sportanglerbund schon in den ersten Jahren seines Bestandes darum bemüht war, das in Pacht genommene " Kleinod Zeller Irrsee " nicht nur für die Mitglieder des Vereines zu verwalten, sondern mit der umliegenden Region auch für den Fremdenverkehr attraktiv zu machen.

1958, Gründungsjahr des Konsortiums Zeller Irrsee
Der Verwaltungsausschuss wurde in der 9. Jahreshauptversammlung 24. 03. 1957 umstrukturiert und es wurden folgende Ausschussmitglieder nominiert:
Obmann: Hubert Marschner, Regau
Stellvertreter: Franz Wiesinger, Vöcklabruck
Kassier: Hubert Mairinger, Vöcklabruck
Stellvertreter: Ernst Job, Vöcklabruck
Schriftführer: Dkfm. Heinz Sponer, Timelkam
Stellvertreter: Alfred Beckl, Vöcklabruck
Fachbeirat: Roland Gollhammer, Vöcklabruck
Fachbeirat: Dipl. Ing. Walter Sevcik, Vöcklabruck

Der Irrsee oder allgemein der Zellersee nach dem Ort Zell am Moos benannt, gehörte bis Kriegsende neben anderen Besitzungen in Kärnten dem Gutsbesitzer B o d i n aus Schleswig Holstein. Von den Besatzungsmächten wurde u.a. der Zellersee als "Deutsches Eigentum" erklärt und dem wieder erstandenen österreichischen Staat bis zur weiteren Klärung in Verwaltung übergeben. Der See wurde somit unter die Obhut der oberösterr. Landwirtschaftkammer gestellt. Nach dem Staatsvertrag und der Entstehung der Selbständigkeit Österreichs wurden nach Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland die kleineren deutschen Besitzungen in Österreich den Eigentümern zurückgegeben. Darunter fiel auch der Zellersee. Herr Bodin teilte der o.Ö. Landwirtschaftskammer mit, daß er infolge seines vorgeschrittenen Alters in seiner Heimat verbleiben und alle seine auswärtigen Besitzungen abstoßen wolle. Herr Amtsrat Wiesinger, der als seinerzeitiger Obmann des Sportanglerbundes durch die Fischerei am Zellersee mit der Kammer Verbindung hatte, wurde von der Absicht des Herrn Bodin verständigt und gab die ernste Kaufabsicht des Vereins bekannt, wobei er sich auf die Annahme stützte, daß die damaligen 450 Mitglieder des Sportanglerbundes den geforderten Betrag von 400.000.-S, der sich durch verschiedene Abgaben auf ca. 480.000.-S erhöhen würde, unter möglichen Zahlungserleichterungen aufbringen könnten. Alle Vereinsmitglieder stimmten einem Ankauf des Zellersees zu und sagten ihre finanzielle Unterstützung zu. Nun wurde mit dem Besitzer wegen erleichterter Zahlungsbedingungen verhandelt. Es gelang, Herrn Wiesinger das Zugeständnis zu erhalten, die Kaufsumme in Raten innerhalb von 10 Jahren abzustatten unter der Bedingung grundbücherlicher Sicherstellung. Der Kaufvertrag hätte sofort abgeschlossen werden können, wenn alle Mitglieder durch 10 Jahre hindurch jährlich 120.-S oder monatlich zehn Schilling dem Verein zur Verfügung gestellt hätten. Leider sind kaum 150 Mitglieder bei ihrer seinerzeitigen Zusage geblieben. Auf diese Mitglieder wären demnach Jahresbeiträge von etwa 320.-S entfallen. Dazu konnten sich wiederum nicht alle entschließen. Nun hieß es rasch einen anderen Weg suchen, da bereits andere Bewerber auf den Plan traten. Die Vereinsleitung entschloss sich unter den Mitgliedern um freiwillige Darlehen zu werben und das Übrige als persönliches grundbücherlich sichergestelltes Eigentum kaufkräftigeren Mitgliedern zu überlassen. Es wurden insgesamt 40 Anteile aufgelegt. Die Käufer mussten sich verpflichten, bei eventuellem Verkauf, das Vorkaufsrecht dem Sportanglerbund oder einem, seiner Mitglieder zu gewährleisten. So wurde 1958 das Konsortium geschaffen. Die eingezahlten freiwilligen Darlehen, meist zinsenfrei, reichten für den Ankauf von 7 Anteilen. Nach zwei Jahren konnten weitere 2 Anteile dazu erworben werden, so das heute der Sportanglerbund Vöcklabruck,9 Anteile von 40 besitzt. Alle Anteilsbesitzer sind selbstverständlich mit mehr Rechten ausgestattet als die Lizenznehmer, welche sich an die Betriebsordnung des Konsortiums halten müssen.

1959, Der Sportanglerbund Vöcklabruck feierte in Zell am Moos seinen 10 jährigen Bestand.
In diesen Jahren wurde schon intensiv daran gearbeitet, Eigentumsrechte am Zeller - Irrsee zu erwerben. So wurden vom SAB die Vereinsmitglieder darauf aufmerksam gemacht, das die Eintragung der Miteigentumsrechte ins Grundbuch erst nach Errichtung des Kaufpreises in der Höhe von 150. 000.- Schilling erfolgen kann. Der Kaufpreis wurde von den Miteigentümern in den Jahren 1957 - 1959 in Raten von 3.000.- und 4.000.- Schilling abgestattet.

1985
Ein bedeutsames Jahr seit Bestehen des SAB ist angebrochen und eine der wichtigsten Aktivitäten des bisherigen Schaffens des " Sportanglerbundes Vöcklabruck " wurde in die Wege geleitet, nämlich der Kauf des Zeller-Irrsees! Der Überlieferung zu Folge, war es der damalige Obmann des Konsortiums "Zeller-Irrsee" Herr H. Wiesinger, der sich ganz besonders darum bemüht hatte den See zu kaufen. Er war es, der den Kauf zustande gebracht hat, nicht zuletzt deswegen, weil er den damaligen Besitzer, (ein deutscher Staatsbürger ,namens Karl Bodin ) persönlich gut kannte . Herr Bodin war auch Besitzer eines Sees in Kärnten, und ist nur ein - bis zweimal hergekommen um im Sommer mit Netzen Saiblinge zu fischen. Auch im Winter wurde manchmal den Fischen nachgestellt man sprach dabei vom so genannten "Eisfischen" Das Eisfischen selbst geschah so, daß man ins Eis Löcher gehakt hat, dann mit einer
Stange eine Schnur zum nächsten Loch sozusagen hinüber geschossen hat, mit der dann die Netze unter das Eis gezogen wurden. Als sein Helfer fungierte der damals am ganzen See bestens bekannte Fischermeister Lois Gaderer, er war Bootsbauer, in dessen früheren Baulichkeiten heute die Konsorten Huber Manfred und der Diplomvolkswirt Ornezeder untergebracht sind. In der Fischerhütte sind damals das ganze Jahr über die Netze , Eishaker und
Stangen, ( ganz eigenwillige Instrumente mit gebogenem Stiel ) aufbewahrt worden. Auch zwei riesige Zillen waren in der Hütte vorhanden die von Hand zu rudern waren. Im Sommer wurden beim Niederhofer Saiblinge gefischt, das war stets eine gewaltige Attraktion für die Dorfbewohner. Die jungen Männer des Dorfes wurden dazu eingeladen, die Zillen zu rudern und damit riesige Netze durch den See zu ziehen. Die Netze sind über Laufrolle ins und aus dem Wasser gezogen worden. Hinter dem Zugnetz fuhren Männer mit einem Boot her um die Zander, die sich über diese Zugnetze sehr erregt hatten diesem aber gerade noch entkommen und an die Wasseroberfläche gekommen waren, mit dem Käscher zu schöpfen.

Soweit die überlieferten Erzählungen des " Gaderer Lois "

Petri Heil

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